Im Dezember will der Bundestag über eine Neuregelung der Organspende im Todesfall entscheiden. Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist damit nicht genug gegen den Mangel an Spenderorganen getan.

»Aus meiner Sicht ist es damit noch nicht zu Ende. Wir haben anschließend noch eine Debatte zu führen über das Thema Lebendspenden«, sagte Spahn am Dienstag auf einer Veranstaltung des Bundesverbands der Organtransplantierten. Nach heutiger Rechtslage dürfen nur enge Angehörige und nahestehende Personen zu Lebzeiten Organe spenden. Experten fordern etwa, solche Lebendspenden auf ­einen größeren Personenkreis auszudehnen.

Eine Diskussion um diese ethische Grundsatzfrage schiebe man seit Jahren vor sich her, monierte nun auch Spahn. Gerade für Nierenkranke seien Lebendspenden wichtig. Bei der Abstimmung im Dezember geht es um Spahns Gesetzentwurf für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Der Entwurf sieht vor, dass alle Menschen im Falle eines Hirntods als potenzielle Organspender gelten, wenn sie zu Lebzeiten ihren Widerspruch nicht in einem offiziellen Register hinterlegt haben – und wenn ihre Angehörigen keine Einwände haben.

Ein Gegenvorschlag will, dass auch künftig die ausdrückliche ­Zustimmung zur Organspende erforderlich ist. Sie soll regelmäßiger abgefragt werden, auch Ärzte sollen dazu beraten.