Der Verdacht lautet auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch mangelnde Warnung vor der Einnahme von Iberogast.

 

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Umfeld des Leverkusener Pharma-Konzerns Bayer im Zusammenhang mit seinem Magenmittel Iberogast. Das berichtet das Handelsblatt. Das Verfahren soll sich noch gegen Unbekannt richten. Der Verdacht lautet auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch mangelnde Warnung vor der Einnahme von Iberogast. Die Staatsanwaltschaft gab gegenüber dem Handelsblatt dazu keine Stellungnahme ab, Bayer betonte, von einem Ermittlungsverfahren keine Kenntnis zu haben.

Hintergrund soll die jahrelange Weigerung des Unternehmens sein, Warnhinweise vor möglichen Leberschäden in die Packungsbeilage und die ärztliche Fachinformation aufzunehmen. Erst als Mitte 2018 der Tod einer Frau an Leberversagen bekannt wurde, der mit der Einnahme von Iberogast in Zusammenhang gebracht wird, setzte Bayer die Forderung des Bundesamt für Arzneimittel und Med izinprodukte (BfArM) um. Das hatte bereits 2008 von der Herstellerfirma Steigerwald, die später von Bayer übernommen wurde, die Änderung der Warnhinweise verlangt. Steigerwald hatte jedoch gegen den Bescheid des BfArM Widerspruch eingelegt, Bayer zog sogar vor Gericht.

Dem BfArM liegen mittlerweile 115 Meldungen von unerwünschten Nebenwirkungen vor, die sich auf Beeinträchtigungen der Leber beziehen. Bei den Fällen handelt es sich um Verdachtsmeldungen, bei denen ein Ursachenzusammenhang nicht bewiesen ist.